Arbeitsmedizinisches Zentrum Karlsruhe

... für ein gesundes Unternehmen!

Unsere Leistungen

Arbeitsmedizin

    • Betriebsärztliche Betreuung 
    • Arbeitsmedizinische Vorsorgen
    • Eignungsuntersuchungen 
    • Fahrerlaubnisverordnung
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement 
    • Digitale Vorsorgekartei 
    • Impfungen & Beratung weitere Themen 
    • Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung
    • Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung

Arbeitspsychologie

    • Psychische Gefährdungsbeurteilung 
    • Individuelle psychologische Beratung 

Betriebliches Gesundheitsmanagement

    • Gesundheitsvorträge 
    • Praktische Bewegungseinheiten 
    • Entspannungsverfahren 
    • Individuelle Ernährungsberatung 
    • Messungen 
    • BGM-App „Shortbreak“ 

Zwei weiße Stühle stehen vor einer roten Wand mit dem Schriftzug "AZK" und einer Pflanze auf einem Tisch.

Arbeitsmedizinisches Zentrum Karlsruhe

Für ein gesundes Unternehmen

Die Arbeitsmedizin stellt die präventiv-medizinische Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz sicher. Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, schädigenden Einflüssen aus dem Arbeitsleben vorzubeugen, Krankheiten und Gesundheitsschäden frühzeitig zu erkennen und die berufliche Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit zu begleiten.

Unser Team aus Ärztinnen und Ärzten, Medizinischen Fachangestellten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Verwaltung und Organisation wird bei Bedarf durch Psychologinnen und Psychologen sowie Sicherheitsfachkräfte ergänzt. Gemeinsam betreuen wir verschiedene Betriebe aus unterschiedlichen Branchen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Wir unterstützen bei der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes, bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel, führen notwendige Vorsorgeuntersuchungen oder Eignungsuntersuchungen durch, beraten bei Stress- und Belastungssituationen am Arbeitsplatz und unterstützen bei Konflikten am Arbeitsplatz.

Auch Privatpersonen können bei uns verschiedene Untersuchungen durchführen lassen, z.B. für die Verbeamtung, für die Fahrerlaubnisverordnung oder für gefährliche Baum- und Forstarbeiten (früher H9).

Das AZK

Die Arbeitsmedizin stellt die präventiv-medizinische Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz sicher. Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, schädigenden Einflüssen aus dem Arbeitsleben vorzubeugen, Krankheiten und Gesundheitsschäden frühzeitig zu erkennen und die berufliche Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit zu begleiten.
 
Wir unterstützen bei der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes, bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel, führen notwendige Vorsorgeuntersuchungen oder Eignungsuntersuchungen durch, beraten bei Stress- und Belastungssituationen am Arbeitsplatz und unterstützen bei Konflikten am Arbeitsplatz.
 
Auch Privatpersonen können bei uns verschiedene Untersuchungen durchführen lassen, z.B. für die Verbeamtung, für die Fahrerlaubnisverordnung oder für gefährliche Baum- und Forstarbeiten (früher H9).

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Häufige Fragen für Sie beantwortet

Nein. Auch für Arbeitsmediziner*innen gilt die ärztliche Schweigepflicht. Deshalb gibt es nach einer arbeitsmedizinischen Untersuchung immer zwei Bescheinigungen. Die eine, die für den Arbeitnehmer bestimmt ist, enthält alle detaillierten Informationen. Die Version für den Arbeitgeber enthält jedoch keine persönlichen Angaben, sondern nur die Information, ob die Mitarbeitenden teilgenommen haben (Vorsorge) oder geeignet bzw. nicht geeignet sind (Eignungsuntersuchung).

Je nachdem, welche Untersuchung Sie bei uns in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie bestimmte Dinge mitbringen müssen:
  • Versichertenkarte der Krankenkasse (ermöglicht eine schnellere Anmeldung in unserem System, es erfolgt keine Abrechnung mit der Krankenkasse)
  • Impfpass (für G42, G35 oder Impfungen)
  • Seh- und Hörhilfen (G25, FEV, G37, Sportbootführerschein, G20, G41, Verbeamtung, G26.2/.3)
  • Personalausweis (Verbeamtung, FEV)
  • Schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers mit Rechnungsanschrift (bei nicht von uns betreuten Unternehmen)
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei Personen unter 18 Jahren)
Für die Blutuntersuchung müssen Sie nicht nüchtern sein.

Wenn Sie aufgefordert werden, nach einer Untersuchung ärztliche Befunde einzureichen, können Sie dies per Post, E-Mail oder Fax tun. Die Befunde werden dann in die aktuelle Beurteilung einbezogen und Sie erhalten von uns erneut Post mit der neuen Bescheinigung.

Bei einigen Untersuchungen müssen wir auf die Auswertung der Blutwerte warten, wodurch sich die Fertigstellung verzögern kann. In der Regel dauert die Bearbeitung ein bis zwei Wochen. Sie erhalten Ihre Bescheinigung in der Regel per Post, können sie aber auch per E-Mail anfordern.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 10 Minuten früher zum Termin zu erscheinen, da häufig einige Anamnesebögen ausgefüllt werden müssen. Ihr Untersuchungstermin kann dann pünktlich beginnen.

Bei einem Arbeitsunfall wenden Sie sich bitte an einen Durchgangsarzt. Er hilft Ihnen bei der medizinischen Versorgung und der Dokumentation des Arbeitsunfalls. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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